kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer - ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem Kläger, der in einer Arztpraxis in den Bereichen Akupunktur, Akupressur, chinesische Puls- und Zungendiagnostik, TUINA-Massage und chinesische Reflexzonen-Therapie tätig ist und der zuvor mehrere Jahre in einer TCM-Fachklinik gearbeitet hat, einen staatlich zugelassenen Lehrgang Akupunktur absolviert hat sowie über ein chinesisches Zertifikat für TUINA Massage verfügt, war die Ausübung dieser Tätigkeit mit der Begründung untersagt worden, dass er über keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz verfüge. Hiergegen wandte der Kläger zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren ein, er benötige keine
Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier stimmten dem zu. Der gesamte Bereich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Trier_5-K-22110TR_Behandlungen-im-Bereich-der-Traditionellen-Chinesischen-Medizin-nur-mit-Erlaubnis-nach-dem-Heilpraktikergesetz-zulaessig~N10181
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 10181
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.