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Eine Altersgrenze von 40 Jahren für die Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis als Lehrer ist mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2009 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung als Verordnungsgeber die
Beamtenrechtliche Einstellungsaltersgrenzen beeinträchtigen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass öffentliche Ämter nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden dürfen. Darüber hinaus stellen sie eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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