wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.2012
BVerwG 2 A 7.09 -

Beamter hat bei rechtswidriger Beförderungsentscheidung Anspruch auf Schadensersatz

Verspätete Benachrichtigung unterlegener Bewerber und damit einhergehende Vereitelung des Rechtsschutzes rechtswidrig

Ein Beamter, der in einem Personalauswahlverfahren eine ernsthafte Chance auf Beförderung hat, kann Schadensersatz verlangen, wenn diese Chance durch die rechtswidrige Handhabung des Verfahrens zunichte gemacht worden ist und er es nicht versäumt hat, gegen die Auswahlentscheidung Rechtsschutz zu suchen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Beamter beim Bundesnachrichtendienst tätig. Er wurde von Amts wegen in das Auswahlverfahren zur Besetzung einer Stelle mit Leitungsfunktion einbezogen, doch wurde die Stelle mit einem anlässlich des Auswahlverfahrens aus dem Dienst eines Landes in den Bundesdienst versetzten Konkurrenten besetzt. Der Dienstherr informierte den Kläger über die zu seinen Lasten getroffene Auswahlentscheidung erst, als die Stelle mit dem ausgewählten Kandidaten bereits besetzt worden war. Der Kläger verlangte von seinem Dienstherrn erfolglos Schadensersatz.

Gericht bemängelt Verletzung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in Auswahlverfahren

Das erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und den Dienstherrn verurteilt, den Kläger so zu stellen, als sei die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten ausgefallen. Der Anspruch des Klägers auf leistungsgerechte Einbeziehung in das Auswahlverfahren ist verletzt worden. Der Dienstherr hat die Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Anforderungsprofils getroffen, das nicht der zu besetzenden Stelle entsprach, sondern auf die Person des erfolgreichen Bewerbers zugeschnitten war, um diesen gegenüber allen Konkurrenten hervorzuheben.

Abbruch eines Auswahlverfahrens muss allen betroffenen Kandidaten ausdrücklich mitgeteilt werden

Dem Kläger kann auch nicht entgegengehalten werden, dass das Auswahlverfahren abgebrochen worden sei, bevor der letztlich ausgewählte Beamte erstmalig ins Auge gefasst wurde. Der Abbruch eines Auswahlverfahrens setzt nämlich nicht nur einen sachlichen Grund voraus, sondern muss allen betroffenen Kandidaten auch ausdrücklich mitgeteilt werden; daran fehlte es. Schließlich darf der Dienstherr seine Bindung an das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip als Auswahlgrundsatz nicht dadurch umgehen, dass der ins Auge gefasste Bewerber - anders als die übrigen Konkurrenten - vor seiner Versetzung in die der zu besetzenden Stelle entsprechende Besoldungsstufe befördert wird. Ebenfalls rechtswidrig war die späte Benachrichtigung der unterlegenen Bewerber, da sie deren Rechtsschutz vereitelt hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-2-A-709_Beamter-hat-bei-rechtswidriger-Befoerderungsentscheidung-Anspruch-auf-Schadensersatz.news12944.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12944 Dokument-Nr. 12944

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.