wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 23.01.2006
13 A 8792/05 -

Besetzungspraxis der Landeschulbehörde rechtswidrig

Nichtberücksichtigung von Grund- und Hauptschullehrern bei der Besetzung von Realschulrektorenstellen ist unzulässig

Die Landesschulbehörde darf Lehrkräfte, die ursprünglich die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen erworben hatten und nach Änderung des Laufbahnrechts in die einheitliche Laufbahn des Lehramtes für Grund-, Haupt - und Realschulen überführt wurden, nicht von vornherein aus den Auswahlverfahren für die Besetzung von Realschulrektorenstellen ausschließen.

Die entgegenstehende Praxis der Landeschulbehörde verstößt gegen das Grundgesetz und die einschlägigen landesgesetzlichen Vorschriften. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Geklagt hatte eine Realschulkonrektorin, deren Bewerbung die Landesschulbehörde mit der Begründung zurückgewiesen hatte, sie habe die Befähigung für die neue Laufbahn nicht durch Prüfung erlangt.

Das Verwaltungsgericht hält diese Begründung nicht für statthaft. Besitze ein Beamter die Befähigung für eine bestimmte Laufbahn, stehe ihm grundsätzlich der Zugang zu jedem Amt dieser Laufbahn offen - unabhängig von der Frage, ob er diese Befähigung durch Prüfung oder eine Änderung des Laufbahnrechts erworben habe. Eine entsprechende Differenzierung bereits im Vorfeld der allein nach Leistungskriterien zu treffenden Besetzungsentscheidung verstoße sowohl gegen Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes als auch gegen die einschlägigen landesgesetzlichen Vorschriften.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2006
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 25.01.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_13-A-879205_Besetzungspraxis-der-Landeschulbehoerde-rechtswidrig.news1783.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1783 Dokument-Nr. 1783

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.