wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.10.1983
7 C 44.81 -

Für Rechts­streitigkeiten wegen liturgischen Glockengeläuts ist der Verwaltungs­rechtsweg gegeben

Soweit Kirchenglocken kultischen Zwecken dienen, sind sie "res sacrae" - öffentliche Sachen

Sind Kirchen nach Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG Körperschaften des öffentlichen Rechts, so fallen Rechts­streitigkeiten in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, wie aus einem Beschluss des Bundes­verwaltungsgerichts hervorgeht.

Im vorliegenden Fall stand in Frage, ob für die Klage eines Nachbarn gegen das liturgische Glockengeläute einer als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannten Kirche der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei.

Glockengeläut berührt staatliche Belange, wenn es mit Ruhebedürfnis der Nachbarn kollidiert

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass der Rechtsstreit in die staatliche Gerichtsbarkeit falle. Zwar gehöre das hier streitige Angelus-Läuten als kultische Handlung zu den inneren kirchlichen Angelegenheiten im Sinne des Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG. Glockengeläut berühre aber auch staatliche Belange, denn es könne mit dem Ruhebedürfnis der Nachbarn kollidieren; der Schutz der Nachbarn vor schädlichen Immissionen sei Aufgabe des Staates. Daher sei für Streitigkeiten der vorliegenden Art - entgegen früherer Auffassung (vgl. RGZ 56, 25) - der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Die vorliegende Immissionsabwehrklage sei eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nach § 40 Abs. 1 VwGO, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben wäre. Das Berufungsurteil, welches im Anschluß an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVBl. 1980, 563) eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach § 13 GVG annehme, verletze das Bundesrecht.

Liturgisches Glockengeläut der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Kirche ist Natur des öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses

Die Beklagte sei nach Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; aufgrund dieser Privilegierung seien die Kirchenglocken, soweit sie widmungsgemäß kultischen Zwecken dienen, als "res sacrae" öffentliche Sachen. Das Rechtsverhältnis, das der Kläger mit seiner Klage beeinflussen wolle, gehöre damit dem öffentlichen Recht an. Kirchliche Streitigkeiten der hier in Frage stehenden Art, für die staatliche Gerichte zuständig seien, wären deshalb grundsätzlich als öffentlich-rechtlich gemäß § 40 Abs. 1 VwGO zu behandeln; die Vermutung spreche für die öffentlich-rechtliche Qualifikation. Das liturgische Glockengeläut sei eine typische Lebensäußerung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Kirche und damit nach der Natur des Rechtsverhältnisses öffentlich-rechtlich.

Das Urteil ist aus dem Jahr 1983 und erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2012
Quelle: ra-online, Bundesverwaltungsgericht (vt/st)

Vorinstanzen:
  • Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.1981
    [Aktenzeichen: 10 S 2339/80]
  • Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.09.1980
    [Aktenzeichen: 7 K 35/80]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BVerwGE 68, 62Sammlung: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerwGE), Band: 68, Seite: 62
  • JA 1984, 605Zeitschrift: Juristische Arbeitsblätter (JA), Jahrgang: 1984, Seite: 605
  • MDR 1984, 606Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1984, Seite: 606
  • NJW 1984, 989Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1984, Seite: 989
  • NVwZ 1984, 306Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Jahrgang: 1984, Seite: 306

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_7-C-4481_Fuer-Rechtsstreitigkeiten-wegen-liturgischen-Glockengelaeuts-ist-der-Verwaltungsrechtsweg-gegeben.news13725.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13725 Dokument-Nr. 13725

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.