kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Dient das Glockengeläut einer Kirche kultischen Zwecken, so sind die Kirchenglocken als öffentliche Sachen anzusehen. Damit sind Klagen gegen das Geläut auf dem Verwaltungsrechtsweg zu führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Nachbar einer evangelischen
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied, dass der Zivilrechtsweg nicht eröffnet war. Denn eine Klage gegen das liturgische Glockengeläut einer
Das vom Turm der Stadtkirche ausgegangene Glockengeläut sei entsprechend der historischen Entwicklung und der daraus folgenden nach kirchlichem Selbstverständnis bis in die Gegenwart beibehaltenden Tradition als liturgisches Morgengeläut und damit als Kulthandlung zum Zwecke des Gebetaufrufs anzusehen gewesen, so das Oberlandesgericht weiter. Aufgrund des öffentlich-rechtlichen Status der evangelischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1986, 735/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_1-U-17581_Verwaltungsgerichtlicher-Rechtsweg-fuer-Klagen-gegen-kirchliches-Glockengelaeut~N17201
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17201
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.