wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.1983
4 C 21.83 -

BVerwG: Bordell ohne Wohnnutzung in Gewerbegebiet als "Gewerbetrieb aller Art" zulässig

Bordellbetrieb entspricht nicht typischer Vergnügungsstätte

Ein Bordell ohne Wohnnutzung kann in einem Gewerbegebiet im Sinne von § 8 der Bau­nutzungs­verordnung (BauNVO) als "Gewerbebetrieb aller Art" zugelassen werden. Bei einem Bordellbetrieb handelt es sich nicht um eine typische Vergnügungsstätte, welche nur in einem Kerngebiet im Sinne von § 7 BauNVO zulässig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein ehemaliges, in einem Gewerbegebiet von Krefeld liegendes Fabrikgebäude in ein Bordell mit einer Fläche von 1.140 qm umgebaut werden. Die entsprechende Nutzungsänderung wurde jedoch von der zuständigen Behörde nicht genehmigt, sodass der Fall vor Gericht kam. Nach Ansicht der Behörde sei eine Dirnenunterkunft als Vergnügungsstätte in einem Gewerbegebiet nicht zulässig.

Verwaltungsgericht hält Bordellbetrieb für unzulässig, Oberverwaltungsgericht für zulässig

Während das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Zulässigkeit des Bordellbetriebs im Gewerbegebiet ebenfalls verneinte, bejahte dies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Denn ein Bordell ohne Wohnnutzung sei als "Gewerbebetrieb aller Art" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO einzustufen. Gegen diese Entscheidung legte die Behörde Revision ein.

Bundesverwaltungsgericht stuft Bordell ebenfalls als "Gewerbetrieb aller Art" ein

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und wies daher die Revision der Behörde zurück. Das gewerbsmäßige Unterhalten eines Betriebs, in denen Personen der Prostitution nachgehen, sei ein "Gewerbebetrieb aller Art". In diesem Zusammenhang sei es unbeachtlich gewesen, dass die BauNVO Vergnügungsstätten als allgemein zulässige Nutzung ausdrücklich nur für das Kerngebiet (§ 7 BauNVO) zulasse.

Bordellbetrieb keine typische Vergnügungsstätte

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen Bordellbetriebe nicht dem typischen Erscheinungsbild einer Vergnügungsstätte. Denn für diese Betriebe sei anders als etwa für die typischerweise gemeinten Vergnügungsstätten wie Kinos, Tanzbars oder Kabaretts Standorte geeignet, die außerhalb oder allenfalls am Rande des Blickfelds und der Treffpunkte einer größeren und allgemeinen Öffentlichkeit und nicht in der Nachbarschaft von Wohnungen liegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.09.1982
    [Aktenzeichen: 4 K 4223/81]
  • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.01.1983
    [Aktenzeichen: 11 A 2171/82]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BauR 1984, 145Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR), Jahrgang: 1984, Seite: 145
  • DÖV 1984, 860Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), Jahrgang: 1984, Seite: 860
  • NJW 1984, 1574Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1984, Seite: 1574
  • NVwZ 1984, 511Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Jahrgang: 1984, Seite: 511

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_4-C-2183_BVerwG-Bordell-ohne-Wohnnutzung-in-Gewerbegebiet-als-Gewerbetrieb-aller-Art-zulaessig.news22042.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22042 Dokument-Nr. 22042

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.