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Den Auslandsvertretungen steht bei der Bescheidung von Visumanträgen nach dem Visakodex der Europäischen Union ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) bereits im Dezember 2013 entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem verkündeten Urteil hieraus die Konsequenz gezogen, dass die gerichtliche Überprüfung der Behördenentscheidung nur eingeschränkt möglich ist.
Der Entscheidung lag der im Jahr 2010 gestellte Visumantrag eines im Iran lebenden 59-jährigen afghanischen Staatsangehörigen zugrunde, der seinen in Deutschland lebenden Sohn besuchen will. Das hierfür beantragte
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt und die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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