wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2011
BVerwG 1 C 15.10 -

BVerwG verneint Anspruch auf Schengen-Visum bei Zweifeln an Rückkehr­bereitschaft

Aufenthalt in Deutschland zur Aufrechterhaltung familiären Kontakte nicht zwingend erforderlich

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft der Erteilung eines für den gesamten Schengen-Raum gültigen Besuchsvisums auch dann entgegenstehen, wenn der Fall von dem zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine abgeschlossenen Visaerleichterungsabkommen erfasst wird. Auch die Erteilung eines auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkten Visums zum Besuch naher Familienangehöriger ist nur ausnahmsweise möglich.

Der Entscheidung liegt der Fall von zwei ukrainischen Staatsangehörigen (Mutter und Sohn) zugrunde. Sie begehren die Erteilung von Schengenvisa zum Besuch ihres in Deutschland lebenden ukrainischen Ehemannes bzw. Vaters. Die Anträge wurden von der deutschen Auslandsvertretung in Kiew abgelehnt. Die Klagen hatten in den Vorinstanzen keinen Erfolg.

Gericht äußert aufgrund des Wunsches nach Familienzusammenführung Zweifel am Rückkehrwillen der Kläger

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestätigt. Die Kläger haben nach der seit April 2010 geltenden Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex - VK -) keinen Anspruch auf ein Besuchsvisum. Danach ist ein Antrag auf Erteilung eines einheitlichen, für den gesamten Schengen-Raum gültigen Besuchsvisums zwingend abzulehnen bei begründeten Zweifeln an der Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen (Art. 32 Abs. 1 Buchst. b VK). Diese Regelung wird nicht durch das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine im Jahr 2007 geschlossene Visaerleichterungsabkommen verdrängt oder modifiziert. Denn die dort geregelten Erleichterungen beziehen sich u.a. auf Art und Umfang der mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen, die Senkung oder den Erlass von Visagebühren und die vorgeschriebene Bearbeitungszeit, lassen aber die Notwendigkeit der Prognose zur Rückkehrbereitschaft unberührt. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bestehen Zweifel am Rückkehrwillen der Kläger aufgrund ihres prinzipiellen Wunsches nach Familienzusammenführung sowie ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation in der Ukraine.

Gericht verneint ebenfalls Anspruch auf Erteilung eines für das Bundesgebiet gültigen Besuchsvisums

Die Kläger haben auch keinen Anspruch auf Erteilung eines nur für das Bundesgebiet gültigen Besuchsvisums. Ein solches Visum wird von einem Mitgliedstaat nur in den in Art. 25 Abs. 1 VK aufgeführten Ausnahmefällen erteilt. Ein Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Ausgehend von dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung einer ungesteuerten Einwanderung ist auch mit Blick auf den besonderen Schutz familiärer Bindungen die Erteilung eines Visums nicht erforderlich. Die Kläger sind zur Aufrechterhaltung der familiären Kontakte nicht zwingend auf einen Besuch des Ehemannes bzw. Vaters in Deutschland angewiesen, denn dieser kann sie in der Ukraine besuchen und zudem den Kontakt auf andere Weise (Briefe, Telefon, Internet) aufrechterhalten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2009
    [Aktenzeichen: 24 K 44.09 V]
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2010
    [Aktenzeichen: 2 B 16.09]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-1-C-1510_BVerwG-verneint-Anspruch-auf-Schengen-Visum-bei-Zweifeln-an-Rueckkehrbereitschaft.news12559.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12559 Dokument-Nr. 12559

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.