kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Gibt es Bedenken einen in Russland straffällig gewordenen Tschetschenen auszuliefern, so können diese Bedenken durch die Zusicherung der russischen Generalstaatsanwaltschaft, der Straftäter werde in Übereinstimmung mit Art. 3 EMRK weder gefoltert, noch grausam, unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder bestraft, ausgeräumt werden. Wird zudem Botschaftsmitarbeitern ein Besuchsrecht garantiert, kann die Einhaltung der Zusicherung effektiv kontrolliert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Oberlandesgericht München hat im November 2015 die Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Herkunft an Russland für zulässig erklärt. Dem Tschetschenen wurde vorgeworfen in Russland unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Der Tschetschene wehrte sich gegen die Auslieferung. Er behauptete, bei früheren Verhaftungen in Russland schwer misshandelt und für den Fall seiner Rückkehr mit dem Tod bedroht worden zu sein. Das Oberlandesgericht hielt die Bedenken für ausgeräumt, da die russische Generalstaatsanwaltschaft zugesichert hat, der Straftäter werde in Übereinstimmung mit Art. 3 EMRK weder gefoltert, noch grausam, unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder bestraft. Zur Kontrolle der Einhaltung der
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Tschetschenen. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht die
Zwar sei eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2016
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerfG_2-BvR-248615_BVerfG-Bedenken-gegen-Auslieferung-eines-straffaelligen-Tschetschenen-nach-Russland-koennen-durch-Zusicherung-der-Einhaltung-der-Menschenrechtskonvention~N23034
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23034
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.