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Das Bundessverfassungsgericht hat aufgrund einer zu Unrecht eingelegten substanzlosen Verfassungsbeschwerde eine Missbrauchsgebühr von 500 Euro gegen einen Rechtsanwalt verhängt. Das Gericht bekräftigte einmal mehr, dass es nicht hinnehmen werde, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden.
Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht auch gegen den Bevollmächtigten eine Gebühr bis zu 2.600 Euro verhängen, wenn die Einlegung der
Die Einlegung einer solchen substanzlosen
Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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