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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.06.2008
2 BvR 1066/08 -

Rüge ohne jede verfassungsrechtliche Substanz - Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt

Anrufung des Bundesverfassungsgerichts war erkennbar offensichtlich aussichtslos

Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Rechtsanwalt eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500,- Euro verhängt, weil dieser eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Seine vorgebrachten Rügen seien ohne jede verfassungsrechtliche Substanz, meinte das Bundesverfassungsgericht.

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Gegen ihn war ein Bußgeldbescheid ergangen, weil er den im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlichen Entgeltnachweis für das Jahr 2005 nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht habe. Auf seinen Einspruch hin bestimmte das Amtsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung. Dieser Termin wurde auf Antrag des Beschwerdeführers mehrfach verlegt.

Richterin lehnte weitere Terminsverlegung ab

Als sich die Amtsrichterin, nachdem sie mit dem Beschwerdeführer persönlich einen Termin vereinbart hatte, weigerte, den vereinbarten Termin erneut zu verlegen, lehnte der Beschwerdeführer sie wegen Befangenheit ab. Sein Ablehnungsgesuch hatte keinen Erfolg. Da der Beschwerdeführer zu dem festgelegten Verhandlungstermin nicht erschien, verwarf das Amtsgericht seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an und verhängt eine Missbrauchsgebühr

Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Zugleich hat sie dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr von 500 Euro auferlegt, weil die von ihm vorgebrachten Rügen ohne jede verfassungsrechtliche Substanz sind und die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts deshalb für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich aussichtslos war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 76/2008 des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2008

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