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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage zum gemeinschaftlichen Adoptionsrecht von eingetragenen Lebenspartnerschaften für nicht zulässig erklärt. Nach Ausführungen des Gerichts entsprechen die Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg nicht den Begründungsanforderungen, da die einschlägige Fachliteratur und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kaum berücksichtigt wurden.
Den Verfahren der konkreten Normenkontrolle liegen zwei Adoptionsverfahren zugrunde, die ein in eingetragener Lebenspartnerschaft lebendes Paar im Hinblick auf zwei volljährige ehemalige Pflegekinder veranlasst hat. Mit Beschlüssen vom 8. März 2013 hatte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg die Adoptionsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob der Ausschluss der gemeinschaftlichen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtervorlagen als unzulässig verworfen. Die Beschlüsse entsprechen nicht den Begründungsanforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung an eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2014
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17730
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