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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Reisevermittler verpflichtet ist, dann einen Nachweis einer für den Insolvenzfall des Reiseveranstalters geltenden Kundengeldabsicherung zu erbringen, wenn der Reiseveranstalter seinen Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens buchten im Oktober 2011 über die Beklagte, die als Internet-Reisebüro tätig ist, bei einem niederländischen
Das Amtsgericht hat der auf Rückzahlung des Reisepreises gerichteten Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten blieb ohne Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hätte sich die Beklagte vor Forderung oder Annahme des Reisepreises vergewissern müssen, dass den Klägern eine zweifelsfrei bestehende
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten gegen das Berufungsurteil zurückgewiesen. Gemäß § 651 k Abs. 4 iVm Abs. 5 Satz 2 BGB* hat ein Reisevermittler wie die Beklagte auch hinsichtlich eines im EU-Ausland ansässigen
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(4)
(5) Hat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 19222
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