kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Einem Mieter steht nach einer erklärten Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen kein Verbraucherwiderrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung bekanntgegeben und die Revision des Klägers zurückgewiesen.
Im verhandelten Fall ist der Kläger Mieter einer Wohnung der Beklagten in Berlin. Im Juli 2015 forderte die Beklagte, eine Kommanditgesellschaft, vertreten durch die Hausverwaltung, den Kläger unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel brieflich auf, einer (näher erläuterten) Erhöhung der Netto-Kaltmiete von 807,87 € auf 929,15 € zuzustimmen. Dem kam der Kläger zwar zunächst nach, erklärte jedoch kurz darauf den
Die Klage hat in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt. Dabei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass im Grundsatz auch bei Zustimmungserklärungen des Mieters zu
Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen und entschieden, dass - entgegen einer teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung - die gemäß § 558 b Abs. 1 BGB erklärte
Der Wortlaut des § 312 Abs. 4 Satz 1 BGB erstreckt das
Denn mit dem in § 312 Abs. 4 Satz 1 BGB vorgesehenen
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 312 BGB Anwendungsbereich
(1) Die Vorschriften [...] sind nur auf Verbraucherverträge [...] anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben.
[...]
(3) Auf Verträge über [...] sind von den Vorschriften [...] nur folgende anzuwenden:
1. die Definitionen der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und der
[...]
7. § 312 g über das
(4) 1Auf Verträge über die Vermietung von Wohnraum sind von den Vorschriften [...] nur die in Absatz 3 Nummer 1 bis 7 genannten Bestimmungen anzuwenden. [...]
§ 312 c BGB Fernabsatzverträge
(1)
[...]
§ 312 g BGB Widerrufsrecht
(1) Dem
[...]
§ 355 BGB
(1) 1Wird einem
[...]
§ 558 BGB
(1) 1Der Vermieter kann die
§ 558 a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das
[...]
§ 558 b BGB
(1) Soweit der Mieter der
(2) 1Soweit der Mieter der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VIII-ZR-9417_Kein-Widerrufsrecht-des-Mieters-nach-Zustimmung-zur-Mieterhoehung-bis-zur-ortsueblichen-Vergleichsmiete~N26564
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 26564
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.