kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Stimmt ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zu, so ist er daran gebunden. Ihm steht kein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 BGB zu. Denn bei der Zustimmung zu einer Mieterhöhung handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Wohnung im Mai 2015 einer
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf die erhöhte Miete zugestanden. Die Zustimmungserklärung der Mieter und somit auch die
Den Mietern habe nach Auffassung des Amtsgerichts kein
Zwar sei der Brief in § 312 c Abs. 2 BGB als Fernkommunikationsmittel erwähnt, so das Amtsgericht. Zur Annahme eines Fernabsatzgeschäfts bedarf es aber noch weiterer Voraussetzungen. Dazu gehöre zum Beispiel, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolge. Die normale schriftliche Korrespondenz zwischen zwei Mietvertragsparteien stelle aber kein solches System dar.
Das Amtsgericht verwies zudem auf den Zweck der Widerrufsregelung, der darin liege, dass der Verbraucher vor einer die freie Willensbildung einschränkenden Überrumpelungssituation geschützt werden müsse. Eine solche Situation liege bei einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2016
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (zt/WuM 2016, 360/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Gelsenkirchen_202-C-316_Zustimmungserklaerung-zur-Mieterhoehung-kann-nicht-widerrufen-werden~N22875
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22875
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.