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Das laut Mietvertrag untersagte Anbringen einer Satellitenschüssel am Gebäude oder auf dem Grundstück des Vermieters kann im Einzelfall genehmigt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Interesse des Mieters, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, höher bewertet wird als das Interesse des Vermieters, die Anbringung einer Satellitenanlage zu untersagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Vermieter die Anbringung einer
Der Vermieter habe gemäß § 541 BGB keinen Anspruch auf Beseitigung der im
Jedoch müsse gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem
Nach Auffassung des Gerichts sei durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Regensburg (vt/st)
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Dokument-Nr. 12953
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