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Versagt ein Vermieter seinen Mietern pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer ihrer Wohnung für den Zeitraum, in dem sich die Mieter aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, ist er den Mietern gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Mietausfalls verpflichtet. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Lesetipp - refrago:
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind seit 2001
Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts vom 4. Oktober 2011 wurde sie verurteilt, die
Im vorliegenden Verfahren nehmen die Kläger die Beklagte auf Zahlung entgangener
Der Bundesgerichtshof entschied, dass den Klägern nach § 553 Abs. 1 BGB* ein Anspruch auf Gestattung der
Der Wunsch der Kläger, im Hinblick auf die (befristete) Arbeitstätigkeit des Klägers zu 2 im Ausland von berufsbedingt entstehenden Reise- und Wohnungskosten entlastet zu werden, stellt ein berechtigtes Interesse zur
Die Beklagte kann sich hinsichtlich der verweigerten Zustimmung zur
(1) Entsteht für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 19349
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