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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Versicherer, selbst wenn er über die möglichen Folgen von Falschangaben nicht ausreichend belehrt hat, zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt ist, wenn der Versicherungsnehmer oder der für ihn handelnde Makler arglistig falsche Angaben im Antrag gemacht hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der zuvor mit einem
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Versicherer zum
(1) Der
(2) Verletzt der
[...]
(5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 17852
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