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Kommt es infolge der winterlichen Witterungsverhältnisse zu andauernder Eisglätte, muss die winterdienstpflichtige Stadt wiederholt Streuen. Dies gilt jedenfalls für Flächen an denen ein starker Fußgängerverkehr vorherrscht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall kam eine Frau im Januar 1987 kurz nach 9 Uhr beim Aussteigen aus einem Bus infolge von
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die
Nach dem Straßenreinigungsgesetz von Rheinland-Pfalz müsse eine
Aus Sicht der Bundesrichter müsse der Streupflichtige grundsätzlich das Streuen in angemessener Zeit wiederholen, wenn das Streumittel seine Wirkung verloren hat. Zwar dürfe bei nachhaltigem Dauerschneefall oder fortdauerndem eisbildenden Regen das Streuen unterbleiben, wenn es bei Einsatz aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Mittel wirkungslos wäre. Dies bedeute aber nicht, dass er bei außergewöhnlichem Glätteverhältnissen regelmäßig von der
In welcher zeitlichen Folge das
Unerheblich sei nach Ansicht des BGH der Einwand der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14541
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