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Eine Fluggesellschaft gab innerhalb des Buchungssystems den Flugpreis ohne die anfallende Bearbeitungsgebühr an. Dies wurde als mit dem Verbraucherschutz nicht vereinbar angesehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) fragte aufgrund dessen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nach, wann und in welcher Art und Weise der Flugpreis innerhalb eines Buchungssystems gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG angegeben werden muss.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über die Homepage einer Fluggesellschaft konnte ein Kunde innerhalb eines fünf Schritte umfassenden Buchungssystems einen Flug buchen. Die Fluggesellschaft gab zwar im Rahmen der tabellarisch angezeigten Flugmöglichkeiten einen Preis an. Dieser enthielt jedoch nicht eine möglicherweise anfallende Buchungsgebühr ("Service Charge"). Vielmehr wurde der Endpreis gesondert angegeben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hielt eine solche
Sowohl das Landgericht Berlin als auch das Kammergericht gaben der Klage statt. Nach Ansicht des Kammergerichts habe die Flugpreisangabe innerhalb des Buchungssystems gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG verstoßen. Denn der zu zahlende Endpreis sei nach dieser Vorschrift "stets" auszuweisen. Sie sei daher eindeutig dahingehend zu verstehen, dass der Endpreis bei jeder
Der Bundesgerichtshof konnte den Rechtsstreit nicht abschließend entscheiden. Denn er konnte einen Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG nicht eindeutig feststellen. Er setzte daher das Verfahren aus, um beim EuGH eine Vorabentscheidung über die Auslegung der Vorschrift einzuholen.
Bei elektronischen Buchungssystemen stelle sich die Frage, so der BGH weiter, zu welchem Zeitpunkt die
Außerdem sei es nach Überzeugung des BGH ungeklärt gewesen, in welcher Art und Weise der Endpreis für einen Flugdienst angegeben werden muss. Auch dazu habe die Vorschrift keine näheren Bestimmungen enthalten. Soweit das Kammergericht der Auffassung war, dass bereits bei der erstmaligen Angabe von Flugpreisen sowie immer, wenn eine Seite eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17509
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