kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Durch die Zusendung unerwünschter Empfehlungs-E-Mails wird ein Gewerbebetrieb wegen des werbenden Charakters der E-Mails beeinträchtigt. Dem Gewerbetreibenden steht daher ein Anspruch auf Unterlassung der Zusendung zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Köln wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Landgerichts habe das beklagte Unternehmen alles Mögliche getan um Beeinträchtigungen Dritter zu vermeiden. So habe sich die Empfehlungsfunktion an einen engen Nutzerkreis gerichtet. Zudem habe sie nicht von automatischen Programmen verwendet werden können. Außerdem habe das Unternehmen eine "Schwarze Liste" angelegt, welche E-Mail-Adressen beinhaltete, an denen keine
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts und bejahte einen Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Denn die Zusendung der
Nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs seien die
Der
Der Bundesgerichtshof verneinte aber den Anspruch auf Ersatz der
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_I-ZR-20812_Tell-A-Friend-Funktion-ist-Spam-Unverlangte-von-Webseite-versandte-Empfehlungs-E-Mails-sind-unzulaessig~N17607
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17607
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.