wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2010
I ZR 149/08 -

BGH: Ankündigung einer Jackpotausspielung mit möglichem Höchstgewinn über 10 Millionen Euro zulässig

Information über Höchstgewinn muss mit Aufklärung über Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust verbunden werden

Lottogesellschaften ist es nicht generell verboten, hohe Gewinne bei Jackpotaus­spielungen anzukündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der beklagte Freistaat veranstaltet in Bayern u. a. die Lotterie LOTTO - 6 aus 49. Die Klägerin, die Glücksspielangebote vermittelt, hält es für eine nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) unzulässige Werbung, dass der Beklagte Jackpotausspielungen mit einem Wert von mehr als 10 Millionen Euro ankündigt. Außerdem wendet sich die Klägerin dagegen, dass der Beklagte ein Kundenmagazin mit dem Titel "Spiel mit" verbreitet.

OLG verbietet Bewerbung von Jackpotausspielungen mit möglichen Höchstgewinnen von 26 oder 29 Millionen Euro

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung bestätigt, soweit sich die Klägerin allgemein gegen die Ankündigung von Jackpotausspielungen über 10 Millionen Euro und den Titel des Kundenmagazins "Spiel mit" wendet. Es hat dem Beklagten aber verboten, für Jackpotausspielungen in der Weise zu werben, dass Höchstgewinne von 26 oder 29 Millionen Euro hervorgehoben unter Abbildung jubelnder Menschen angekündigt werden.

Sachliche Information über Art und Höhe ausgelobter Preise bei legalem Glücksspiel wie der Jackpotlotterie erlaubt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nicht jede Ankündigung einer Jackpotausspielung mit einem möglichen Höchstgewinn über 10 Millionen Euro unzulässig ist. Nach § 5 Abs. 1 GlüStV hat sich Werbung für öffentliches Glücksspiel "zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Glücksspielmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel zu beschränken". Da es sich bei der Jackpotlotterie um ein legales Glücksspiel handelt, ist danach die sachliche Information über Art und Höhe der ausgelobten Preise erlaubt. Zudem muss die Information über den Höchstgewinn nach den Richtlinien im Anhang des Glücksspielstaatsvertrags mit einer Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust verbunden werden. Dadurch wird die Anlockwirkung des Höchstgewinns begrenzt.

Zulässigkeit der Gestaltung der Ankündigung einer Jackpotausspielung muss im Einzelfall geprüft werden

Eine Frage des Einzelfalls ist es, ob sich die konkrete Gestaltung der Ankündigung einer Jackpotausspielung in den zulässigen Grenzen hält. Insoweit hatte das Oberlandesgericht zu Recht die konkrete Werbung des Beklagten verboten, in der Höchstgewinne von 26 oder 29 Millionen Euro im Schriftbild hervorgehoben, verbunden mit der Abbildung jubelnder Menschen angekündigt werden.

Für Kundenmagazin verwendeter Titel "Spiel mit" unzulässig

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der von dem Beklagten für sein Kundenmagazin verwendete Titel unzulässig. Der Imperativ "Spiel mit" enthält eine Aufforderung zur Spielteilnahme.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Vorinstanzen:
  • Landgericht München I, Urteil vom 29.03.2007
    [Aktenzeichen: 4 HK O 18116/06]
  • Oberlandesgericht München, Urteil vom 31.07.2008
    [Aktenzeichen: 29 U 3580/07]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2011, 500Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2011, Seite: 500
  • MMR 2011, 535Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2011, Seite: 535

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_I-ZR-14908_BGH-Ankuendigung-einer-Jackpotausspielung-mit-moeglichem-Hoechstgewinn-ueber-10-Millionen-Euro-zulaessig~N10748

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10748 Dokument-Nr. 10748

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.