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Besteht ein Gesundheitsrisiko oder eine Suizidgefahr bei einem Schuldner aufgrund einer Zwangsräumung, so kann nur in absoluten Ausnahmefällen ein Räumungsschutz auf unbestimmte Zeit gewährt werden. Ein solcher Ausnahmefall wird in der Regel nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr in Zukunft ausgeschlossen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück einer 92-jährigen Frau im Januar 2013 zwangsversteigert. Nachfolgend wurde der Frau mehrmals
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass eine
Ein
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Gläubigerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Zum einen habe ein Verfahrensfehler vorgelegen und zum anderen haben die Feststellungen des Landgerichts eine dauerhafte Einstellung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22933
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