wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2019
BGH XI ZR 100/19 -

Widerrufsrecht von Verbraucher­darlehens­verträgen nach acht Jahren vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirkt

Bundesgerichtshof bestätigt OLG Braunschweig

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig bestätigt, nach der das Widerrufsrecht für einen Verbraucher­darlehens­vertrag zur Kfz-Finanzierung nach über acht Jahren und vollständiger Rückzahlung der Darlehensraten verwirkt ist.

Verfahren zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen mit Kfz-Finanzierern beschäftigen immer wieder das Oberlandesgericht Braunschweig. Im Jahr 2019 gingen allein rund 110 Berufungen bei dem hierfür zuständigen 11. Zivilsenat ein. Gegenstand dieser Verfahren waren Darlehensverträge, die Verbraucher zur Finanzierung eines Fahrzeugs abschlossen und später aus verschiedenen Gründen widerriefen, etwa weil die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder ihnen nicht zugesandt worden seien. Die Verbraucher wollten mit der Klage erreichen, dass ihnen der seinerzeit gezahlte Kaufpreis für das Fahrzeug zurückgezahlt wird, natürlich gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeugs. Die finanzierende Bank dagegen berief sich in der Regel darauf, dass der Widerruf zu spät erfolgt und damit verwirkt sei.

Sachverhalt

Der Verbraucher des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahr 2006 zur teilweisen Finanzierung eines Pkw einen Verbraucherdarlehensvertrag mit einer Bank geschlossen. Seinen neuen Pkw hatte er dieser zur Sicherheit übereignet. In der Folge hatte der Verbraucher an die Bank alle Raten gezahlt und im Frühjahr 2009 vereinbarungsgemäß das finanzierte Fahrzeug an das Autohaus, bei dem er es zuvor gekauft hatte, weiterveräußert. Im September 2014 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag und wollte den Kaufpreis zurück.

Widerruf ist verwirkt

Ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht wies die Berufung des Verbrauchers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig zurück und gab damit der finanzierenden Bank Recht. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Widerruf verwirkt sei. Die Bank habe darauf vertrauen dürfen, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben werde. Grund hierfür sei, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt habe. Weil die Bank ihre Sicherheit, nämlich das erworbene Fahrzeug, freigegeben habe, habe sie davon ausgehen dürfen, dass das Darlehensverhältnis vollständig abgewickelt gewesen sei.

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_BGH-XI-ZR-10019_Widerrufsrecht-von-Verbraucherdarlehensvertraegen-nach-acht-Jahren-vollstaendiger-Rueckzahlung-der-Darlehensraten-verwirkt~N28411

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28411 Dokument-Nr. 28411

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.