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Das gewaltsame Eindringen in den Anus mit einem Dildo stellt im Regelfall eine besonders schwere Vergewaltigung dar. Denn ein Dildo ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall konnte sich eine Frau im November 2017 nicht von ihrem Lebenspartner trennen, da dieser mit der Veröffentlichung intimer Fotos und Videos gedroht hatte. Ein Ex-Freund von ihr bot sich daher an, zusammen mit zwei Freunden und mittels Gewaltanwendung den Partner von einer Trennung zu überzeugen. Dabei sollten zudem die intimen Fotos und Videos gelöscht werden. In einer Nacht im Februar 2018 kam es schließlich zur Ausführung der Tat. Dabei drang der Ex-Freund mit einem mitgebrachten 30 cm langen und 5 cm dicken
Das Landgericht Hamburg verurteilte den Täter aufgrund der Tat wegen schwerer
Der Bundesgerichtshof folgte der Ansicht der Staatsanwaltschaft. Das Einführen des Dildos in den Anus sei wegen Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs eine besonders schwere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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