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Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um damit den Widerstand des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu überwinden, kann sich wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB) strafbar machen. Die Verabreichung von Oxazepam birgt ein erhebliches Gefährdungspotential. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2022 verabreichte ein Mann einer Frau in einem starken Tee aufgelöstes Oxazepam. Die Frau sollte durch das narkotisierende Mittel einschlafen, so dass der Mann ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr mit der Frau haben konnte.
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann wegen besonders schwerer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2023
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33037
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