wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2013
3 StR 92/13 -

Verurteilung von Ex-RAF-Terroristin Verena Becker rechtskräftig

BGH bestätigt Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in drei tateinheitlichen Fällen

Der für Staats­schutz­straf­sachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten Verena Becker sowie der Nebenkläger Horst und Prof. Dr. Michael Buback gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verworfen. Die Verurteilung der Ex-RAF-Terroristin ist damit rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte nach etwa 21 Monate langer Hauptverhandlung die Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und bestimmt, dass hiervon zwei Jahre und sechs Monate als bereits vollstreckt gelten.

Angeklagte war nachweislich an Planung des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Wolfgang Göbel und Siegfried Wurster beteiligt

Nach den Feststellungen des Gerichts war die Angeklagte ein führendes Mitglied der "Rote Armee Fraktion (RAF)". Sie beteiligte sich an der Planung des Attentats auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie dessen Begleiter Wolfgang Göbel und Siegfried Wurster, das am 7. April 1977 in Karlsruhe ausgeübt wurde, und trat insbesondere bei zwei Treffen der Mitglieder der "RAF" im Herbst 1976 und zu Beginn des Jahres 1977 besonders nachdrücklich für eine baldige Durchführung des Anschlags ein. An der unmittelbaren Vorbereitung sowie der Ausführung der Tat war die Angeklagte nicht beteiligt. Nach dem Anschlag wirkte sie an der Versendung von Bekennerschreiben mit und versuchte, die Tatwaffe außer Landes zu schaffen. Dabei wurde sie festgenommen.

Angeklagte beanstandet Verletzung materiellen Rechts

Die Angeklagte hat mit ihrer Revision mehrere Verfahrensrügen erhoben und die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die Nebenkläger haben sich mit ihren Rechtsmitteln vor allem dagegen gewendet, dass das Oberlandesgericht die Angeklagte nicht wegen Mittäterschaft an dem Verbrechen verurteilt hat.

BGH verneint Vorliegen von Rechtsfehlern

Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu Gunsten oder zu Lasten der Angeklagten ergeben. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist damit rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2013
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_3-StR-9213_Verurteilung-von-Ex-RAF-Terroristin-Verena-Becker-rechtskraeftig.news17231.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17231 Dokument-Nr. 17231

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.