wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.06.2008
4-2 StE 2/94-1/98 -

Vorerst keine Strafaussetzung für Ex-RAF-Terroristin Birgit Hogefeld

Bewährung frühestens 2011

Die u.a. wegen mehrfachen Mordes und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (RAF) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Birgit Hogefeld hat im Juni 2008 15 Jahre ihrer Strafe verbüßt. Da das Strafgesetzbuch die Möglichkeit eröffnet, auch bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach Verbüßung von 15 Jahren den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, hat die Verurteilte einen entsprechenden Antrag gestellt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nunmehr nach umfassender Abwägung aller Faktoren und einer persönlichen Anhörung der Verurteilten beschlossen, die Strafe derzeit noch nicht zur Bewährung auszusetzen, weil die Schwere der Schuld dies nicht zulasse.

Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat der Senat gleichzeitig eine Mindestverbüßungszeit von 18 Jahren festgesetzt. Hierbei hat er berücksichtigt, dass sich die Verurteilte in deutlicher Form von der RAF losgesagt hat.

Die Verurteilte kann damit frühestens 2011 mit einer Strafaussetzung zur Bewährung rechnen. Die Verurteilte befindet sich seit dem Tag ihrer Festnahme, dem 27.6.1993, in Haft. Die Vollzugsanstalt beschreibt das Verhalten der Verurteilten als beanstandungsfrei. Während des Vollzuges hat sie ein Studium an der Fernuniversität Hagen begonnen und 2007 erfolgreich abgeschlossen. Die Verurteilte schreibt derzeit an ihrer Dissertation.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 29.07.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_4-2-StE-294-198_Vorerst-keine-Strafaussetzung-fuer-Ex-RAF-Terroristin-Birgit-Hogefeld.news6440.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6440 Dokument-Nr. 6440

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.