wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.06.2013
2 StR 145/13 -

BGH: Kein vollendeter Diebstahl in einem Supermarkt beim Einstecken der Ware in Tüten

Vollendung erst nach Verlassen der Kassenzone

Steckt der Dieb in einem Supermarkt die Waren in Tüten, so liegt noch kein vollendeter, sondern ein versuchter Diebstahl vor. Erst nach Verlassen der Kassenzone liegt Vollendung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Angeklagte im Juni 2012 in einem Edeka-Markt sechs Flaschen Whiskey in zwei mitgebrachten Tüten gesteckt, um sie zu stehlen. Zusammen mit seinem regulär getätigten Einkauf wollte er die Kasse passieren, ohne dass die Tüten mit den Whiskey-Flaschen bemerkt werden sollten. Da er jedoch beim Einstecken der Whiskey-Flaschen beobachtet wurde, ließ er die Tüten mit den Flaschen in der Obstabteilung zurück und floh. Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten deshalb unter anderem wegen vollendeten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Revision ein.

Vollendeter Diebstahl lag nicht vor

Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass ein vollendeter Diebstahl nicht vorgelegen habe. Denn in einem Selbstbedienungsladen liege eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1986 - 4 StR 199/86). Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Das Wegtragen der umfangreichen Beute in zwei Tüten habe innerhalb der Gewahrsamssphäre des Ladeninhabers noch keinen vollendeten Diebstahl begründet. Vielmehr habe nur ein versuchter Diebstahl vorgelegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NStZ-RR 2013, 276Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 276

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_2-StR-14513_BGH-Kein-vollendeter-Diebstahl-in-einem-Supermarkt-beim-Einstecken-der-Ware-in-Tueten.news16679.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16679 Dokument-Nr. 16679

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.