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Ein Beschuldigter hat keinen Anspruch auf Übersetzung rechtskräftiger Strafurteile des Bundesgerichtshofs. Ein solcher Anspruch besteht nach § 187 Abs. 2 GVG nur bei einem nicht rechtskräftigen Strafurteil und wenn der Beschuldigte keinen Verteidiger hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein litauischer Staatsbürger wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln von einem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die dagegen eingelegte Revision blieb vor dem Bundesgerichtshof erfolglos. Der Litauer wollte nun eine
Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Litauer. Ihm stehe kein Anspruch auf
Ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28196
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