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Ein nicht der deutschen Sprache mächtiger Angeklagte hat ein Anspruch darauf noch vor Beginn der Hauptverhandlung eine in seiner Sprache übersetzte Anklageschrift ausgehändigt zu bekommen. Denn nur so kann der Angeklagte seine strafprozessualen Rechte als Angeklagter wahrnehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanstandete ein
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein
Eine mündliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 19070
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