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Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mehrere Fragen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln vorgelegt.
Zur Diskussion stand, dass eine Lieferung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen würde, nicht hingegen – anders als in anderen Mitgliedstaaten – eine Restaurationsleistung, die mit dem
In den beiden Verfahren ging es um die Beurteilung der Abgabe von
Die erweiterte Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Einführung eines ermäßigten Steuersatzes in Anhang H zu Art. 12 Abs. 3 Buchst. a) der Richtlinie 77/388/EWG nicht nur – wie bisher – für die Lieferung von Nahrungsmitteln, sondern zusätzlich auch für "Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen", lässt aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht als zweifelhaft erscheinen, ob es sich bei der Abgabe von
Hinsichtlich der Abgrenzung von Restaurationsleistung (Dienstleistung) und Lieferung ist zu klären, ob die Zubereitung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2009
Quelle: ra-online, BFH
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Dokument-Nr. 8870
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