wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 04.12.2009
XI R 6/08, XI R 37/08, V R 3/07, V R 35/08 -

Bundesfinanzhof legt EuGH Fragen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln vor

Genauere Definition für Restaurationsleistung und Lieferung muss für Abgrenzung geklärt werden

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mehrere Fragen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln vorgelegt.

Zur Diskussion stand, dass eine Lieferung dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen würde, nicht hingegen – anders als in anderen Mitgliedstaaten – eine Restaurationsleistung, die mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert wird. Ob die Umsätze dem Regelsteuersatz unterliegen oder ermäßigt zu besteuern sind, hängt deshalb von der Beurteilung als Lieferung oder Dienstleistung ab.

Sachverhalt

In den beiden Verfahren ging es um die Beurteilung der Abgabe von Speisen aus einem Imbisswagen mit zum Teil überdachten Verzehrtheken oder Ablagebrettern. Das Verfahren V R 3/07 betrifft die Abgabe von Speisen in Kino-Foyers, in denen Tische, Stühle und sonstige Verzehrvorrichtungen vorgehalten waren. Im Verfahren XI R 6/08 sind Leistungen eines Party-Service-Unternehmens zu beurteilen.

Handelt es sich bei Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr um Lieferung?

Die erweiterte Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Einführung eines ermäßigten Steuersatzes in Anhang H zu Art. 12 Abs. 3 Buchst. a) der Richtlinie 77/388/EWG nicht nur – wie bisher – für die Lieferung von Nahrungsmitteln, sondern zusätzlich auch für "Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen", lässt aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht als zweifelhaft erscheinen, ob es sich bei der Abgabe von Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr um eine Lieferung handelt. Sollte dies zu bejahen sein, muss die Frage beantwortet werden, ob unter den Begriff Nahrungsmittel i.S. von Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen oder auch Speisen oder Mahlzeiten, die durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind.

Ist Zubereitung von Speisen oder Mahlzeiten als wesentliches Dienstleistungselement zu berücksichtigen?

Hinsichtlich der Abgrenzung von Restaurationsleistung (Dienstleistung) und Lieferung ist zu klären, ob die Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als ein wesentliches Dienstleistungselement zu berücksichtigen ist, das zusammen mit einer oder mehreren zusätzlichen Dienstleistungen der einheitlichen Leistung das Gepräge einer Dienstleistung verleiht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2009
Quelle: ra-online, BFH

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BFH_XI-R-608XI-R-3708V-R-307V-R-3508_Bundesfinanzhof-legt-EuGH-Fragen-zur-Abgrenzung-von-Restaurationsleistungen-Dienstleistungen-und-Lieferungen-von-Nahrungsmitteln-vor.news8870.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8870 Dokument-Nr. 8870

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.