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Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof für die ab 2012 geltende Rechtslage.
Nach langjähriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Dies beruhte auf der Annahme, dass der Anspruch auf
Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun aufgegeben. Das ungeschriebene Erfordernis einer "typischen Unterhaltssituation" hatte der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 17. Juni 2010 aufgegeben. Seit einer Gesetzesänderung hängt der Kindergeldanspruch (mit Wirkung ab Januar 2012) zudem nicht mehr davon ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 17547
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