kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Finanzgericht Münster hat erneut bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig ist. Daher kann auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegenstehen.
Im Streitfall hatte die Familienkasse zunächst für die 1988 geborene, verheiratete Tochter des Klägers, die ein Studium absolviert,
Das Finanzgericht Münster gab dem Kläger Recht. Wie auch schon in seiner Entscheidung vom 30. November 2012 verwies das Gericht darauf, dass das Gesetz ab 2012 für Kinder in einer Erstausbildung weder eine Einkunftsgrenze vorsehe, noch den Kindergeldanspruch vom Vorliegen einer typischen Unterhaltssituation für die
Bis zum Jahr 2012 hing die Gewährung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Muenster_4-K-414612-Kg_Einkommensunabhaengiges-Kindergeld-ab-2012-gilt-auch-fuer-verheiratete-Kinder-in-Erstausbildung~N17087
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17087
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.