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Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, so kann der Arbeitgeber eine Detektei mit der Beobachtung des Arbeitnehmers beauftragen. Erhärtet sich dadurch der Verdacht, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers. Zudem steht dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab dem Jahr 2009 ließ sich ein Busfahrer mehrmals und teilweise für mehrere Wochen arbeitsunfähig krankschreiben. Da seine Arbeitgeberin, ein Busunternehmen, Zweifel an seiner wiederholten
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Hessen sahen die
Das Bundesarbeitsgericht führte zunächst aus, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch die
Für eine Ersatzpflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich der
Das Bundesarbeitsgericht hob daher das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts auf und wies es zur Neuentscheidung zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2014
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17732
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