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Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer Schulung teil, so ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet die Übernachtungskosten zu tragen, wenn die Übernachtung erforderlich war. Davon ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn sich aufgrund winterlicher Witterungsverhältnisse die Fahrtzeit zum bzw. vom Schulungsort verlängert und das Unfallrisiko erhöht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin zurück. Dem
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sei die
Unerheblich sei in diesem Zusammenhang gewesen, dass zum Zeitpunkt der Hotelbuchung die Witterungsverhältnisse noch nicht absehbar gewesen seien. Es komme allein darauf an, dass sich die Umstände nachträglich erheblich verändert haben und das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2015
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21632
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