wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017
6 AZR 683/16 -

Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht hat auch nach Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weiter Bestand

Neuer Erwerber tritt in Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeits­verhältnissen ein

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass eine dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht auch nach dem Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weitergilt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war seit 1991 bei einem Arbeitgeber, der dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche angeschlossen war, im Rettungsdienst beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland in der jeweils gültigen Fassung gelten sollten. Zum 1. Januar 2014 ging das Arbeitsverhältnis auf die Beklagte über, die als gemeinnützige GmbH nicht Mitglied des Diakonischen Werks ist und dies auch nicht werden kann. Sie will die Arbeitsvertragsrichtlinien im Arbeitsverhältnis der Parteien nur noch statisch mit dem am 31. Dezember 2013 geltenden Stand anwenden. Sie vertritt die Auffassung, da sie auf den Inhalt der Arbeitsvertragsrichtlinien weder direkt noch mittelbar Einfluss nehmen könne, sei sie an Änderungen in diesem Regelungswerk, die nach dem Betriebsübergang erfolgten, nicht gebunden. Die für die Arbeitsvertragsrichtlinien beschlossenen Entgelterhöhungen von 1,9 % bzw. von 2,7 % zum 10. Juli und 8. Dezember 2014 gab sie darum an den Kläger nicht weiter. Der Kläger begehrt die Zahlung des erhöhten Entgelts.

Dynamische Inbezugnahme verpflichtet auch weltlichen Erwerber zur Weiterführung der Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien

Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsübergangs von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Teil der weitergeltenden Pflichten ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Bindung an das in Arbeitsvertragsrichtlinien geregelte kirchliche Arbeitsrecht. Wird im Arbeitsvertrag auf die Arbeitsvertragsrichtlinien in der "jeweils geltenden Fassung" verwiesen, verpflichtet diese dynamische Inbezugnahme den weltlichen Erwerber, Änderungen der Arbeitsvertragsrichtlinien wie z.B. Entgelterhöhungen im Arbeitsverhältnis nachzuvollziehen. Die dynamische Geltung der Arbeitsvertragsrichtlinien hängt nicht davon ab, dass der Arbeitgeber ein kirchlicher ist. Ihr steht auch Unionsrecht nicht entgegen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 30.08.2017 - 4 AZR 95/14 -).

Der Sechste Senat hat auch in einem Parallelverfahren die Revision der Beklagten zurückgewiesen (- 6 AZR 684/16 -).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_6-AZR-68316_Dynamische-arbeitsvertragliche-Verweisung-auf-kirchliches-Arbeitsrecht-hat-auch-nach-Betriebsuebergang-auf-weltlichen-Erwerber-weiter-Bestand.news25170.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25170 Dokument-Nr. 25170

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.