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Die Kündigung einer Angestellten eines Kinos wegen angeblicher Herausgabe zweier Getränke im Wert von etwa fünf Euro an eine Kollegin ist unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Darmstadt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Mitarbeiterin eines Kinos angeblich zwei
Die Mitarbeiterin wehrte sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Darmstadt gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2010
Quelle: ra-online, Amtsgericht Darmstadt (vt/ac)
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