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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019
60 Ca 7170/18 -

Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" rechtmäßig

Persönliche Eignung für Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst nicht gegeben

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungs­schutz­klage eines Lehrers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Äußerungen auf dem von ihm betriebenen YouTube-Kanal "Der Volkslehrer" vom Land Berlin gekündigt worden war, abgewiesen.

Die außerordentliche Kündigung sei laut Arbeitsgericht gerechtfertigt, weil dem Kläger die persönliche Eignung für eine Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle. Es könne nicht angenommen werden, dass der Kläger zukünftig in dem tarifvertraglich oder gesetzlich geforderten Maße bereit sei, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen.

Persönliche Einstellung des Lehrers mit Tätigkeit als Lehrer unvereinbar

Dem Kläger komme es darauf an, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland in den von ihm verbreiteten Videos in Frage zu stellen und sie verächtlich zu machen. Diese Einstellung sei mit der Tätigkeit als Lehrer des beklagten Landes unvereinbar und berechtige zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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