wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2013
4 BV 16641/12 -

Anzeige einer Ordnungswidrigkeit durch den Betriebsrat stellt eine Amtspflichtverletzung dar

Anzeige rechtfertigt jedoch nicht die Auflösung des Betriebsrats

Der Betriebsrat verletzt seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 BetrVG), wenn er den Arbeitgeber zur Unzeit wegen einer angenommenen Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG anzeigt. Dies hat das Arbeitsgericht entschieden.

In dem zugrunde legenden Fall stritten sich die Betriebsparteien über die Beteiligung des Betriebsrats im Zusammenhang mit einer Umstrukturierungsmaßnahme. Im Zuge dieser Auseinandersetzung zeigte der Betriebsrat den Arbeitgeber wegen einer angenommenen Ordnungswidrigkeit nach § 121 BetrVG an. Der Arbeitgeber beantragte daraufhin die gerichtliche Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.

Anzeige darf erst nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts erstattet werden

Das Arbeitsgericht hat den Auflösungsantrag des Arbeitgebers zurückgewiesen. Der Betriebsrat habe zwar mit seiner Anzeige gegen die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßen. Die Anzeige könne das Ansehen des Arbeitgebers und das Vertrauen der Belegschaft in dessen Redlichkeit erschüttern. Der Betriebsrat dürfe sie daher erst nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts und erst dann erstatten, wenn weitere Versuche, den Arbeitgeber zur Einhaltung der gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu bewegen, aussichtslos erscheinen; eine derartige Sachverhaltsgestaltung habe nicht vorgelegen. Da der Arbeitgeber jedoch nicht unwesentlich zu den zwischen den Betriebsparteien aufgetretenen Spannungen beigetragen habe, rechtfertige die genannte Pflichtverletzung bei Abwägung aller Umstände nicht die Auflösung des Betriebsrats.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Berlin_4-BV-1664112_Anzeige-einer-Ordnungswidrigkeit-durch-den-Betriebsrat-stellt-eine-Amtspflichtverletzung-dar~N15423

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15423 Dokument-Nr. 15423

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.