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Arbeitsgericht Berlin, sonstiges vom 16.08.2011
34 BV 9857/11 -

H & M nimmt Auflösungsantrag gegen Betriebsrat zurück

Vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebsparteien zukünftig möglich

Das Unternehmen H & M - Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG - hat seinen Antrag, den Betriebsrat der Filiale 680 (Berlin-Friedrichstraße) durch gerichtliche Entscheidung aufzulösen, in der mündlichen Anhörung vor dem Arbeitsgericht Berlin zurückgenommen.

In dem der Verhandlung zugrunde liegenden Fall hatte der Betriebsrat von H & M mehrfach seine Zustimmung zur wöchentlichen Personaleinsatzplanung verweigert, weil seiner Auffassung zu wenig Personal vorhanden sei. Die betriebliche Einigungsstelle hatte die Zustimmung jeweils ersetzt, weil sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit nur auf das vorhandene Personal beziehe.

H & M bemängelt rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betriebsrats

Der Betriebsrat verweigerte einer weiteren Einsatzplanung gleichwohl wegen einer angeblich unzureichenden Personalausstattung seine Zustimmung. Hierin sah H & M ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Betriebsrats und eine grobe Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.

Unternehmen nimmt auf Anregung des Gerichts Auflösungsantrag zurück

In der mündlichen Anhörung nahm H & M auf Anregung des Gerichts den Auflösungsantrag zurück, nachdem erkennbar geworden war, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebsparteien möglich ist. Das Auflösungsverfahren ist damit erledigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2011
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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