wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2014
33 Ca 7880/13 -

Fristlose Kündigung eines Geschäfts­bereichs­leiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wegen erheblicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt

Kündigungs­schutz­klage des Leiters des Geschäftsbereiches „Haushalt und Finanzen“ erfolglos

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Leiters des Geschäftsbereiches „Haushalt und Finanzen“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wegen erheblicher Pflichtverletzungen für gerechtfertigt erklärt.

Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts hat der Kläger im Rahmen der ihm möglichen Verfügung über das Vermögen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bewusst mehrere Zahlungen mit unzutreffenden Zahlungsbestimmungen in einer Größenordnung von ca. 750.000 Euro an ein Unternehmen angeordnet, dessen Mitgeschäftsführer der Kläger war und von dem die Kassenärztlichen Bundesvereinigung Immobilien gemietet hatte. Die Zahlungen erfolgten unter Verwendung von hierfür nicht vorgesehenen Haushaltsmitteln der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und hatten den Zweck, zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und diesem Unternehmen aufgetretene bilanzielle Diskrepanzen zu beseitigten. Zwar könne die vom Kläger behauptete Kenntnis des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von diesen Zahlungen nicht ausgeschlossen werden, hierauf könne sich der Kläger jedoch nicht berufen.

Fristlose Kündigung trotz nicht feststellbarer persönlicher Bereicherung des Klägers gerechtfertigt

Weiter hat der Kläger nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts in zwei Fällen ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen und ohne Genehmigung des entscheidungsbefugten Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Auszahlung von insgesamt 42.301,37 Euro aus dem Vermögen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an Dritte veranlasst. Obwohl das Arbeitsgericht eine persönliche Bereicherung des Klägers nicht festgestellt hat, sei aufgrund dieser erheblichen Pflichtverletzungen die vorliegende fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2014
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Berlin_33-Ca-788013_Fristlose-Kuendigung-eines-Geschaeftsbereichsleiters-bei-der-Kassenaerztlichen-Bundesvereinigung-wegen-erheblicher-Pflichtverletzungen-gerechtfertigt~N17535

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17535 Dokument-Nr. 17535

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.