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Nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Arbeitgebereigentum rechtfertigt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Im Betrieb des beklagten Arbeitgebers aus der metallverarbeitenden Industrie wurden 2007 30 Jahre alte aus Holz und Metall bestehende Werkbänke ausgesondert und durch neue ersetzt. Die alten Werkbänke wurden den Mitarbeitern ohne Erfolg angeboten und dann zur Entsorgung jahrelang zwischengelagert. Beim klagenden
Das Landesarbeitsgericht sah ebenso wie bereits das Arbeitsgericht Elmshorn keinen ausreichenden Kündigungsgrund: Danach können zwar grundsätzlich unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte eine
Bei der Abgabe von ausgesonderten Gegenständen an Mitarbeiter erkannte das Landesarbeitsgericht beim
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2010
Quelle: ra-online, LAG Schleswig-Holstein
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Dokument-Nr. 9419
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