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Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit wegen einer HIV-Infektion kann zulässig sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlins hervor, das die Kündigung jedoch nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung hin überprüfen konnte und musste, weil der Arbeitnehmer noch keine sechs Monate beschäftigt war und das Kündigungsschutzgesetz daher keine Anwendung findet.
Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Falls ist HIV-infiziert und wurde von dem Arbeitgeber, einem Pharmaunternehmen, als Chemisch-Technischer Assistent beschäftigt. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis in der
Der Arbeitnehmer hat die
Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2011
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 12085
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