kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Juristin, die juristische Aufgaben aus dem Bereich der Geschäftsführung bei einem - von der Agentur für Arbeit und einer Kommune getragenen - Jobcenter Arbeit und Grundsicherung wahrnimmt und das Jobcenter u. a. in gerichtlichen Verfahren vertritt, bereits nicht als Rechtsanwältin und damit auch nicht als Syndikusrechtsanwältin zugelassen werden kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beigeladene Juristin, seit 2006 zugelassene
Im August 2016 entschied die im vorliegenden Verfahren beklagte Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln, die Beigeladene als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen. Gegen diesen Bescheid klagte die Deutsche Rentenversicherung aus Berlin, die die Auffassung vertrat, dass die Beigeladene die Voraussetzung für diese Zulassung nicht erfülle.
Die Klage war im Ergebnis erfolgreich. Der Beigeladenen wäre, so der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen, bereits die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen. Bereits deswegen könne sie nicht als Syndikusrechtsanwältin zugelassen werden (In dem vor dem Anwaltsgerichtshof anhängigen Verfahren war nur über die Zulassung zur Syndikusrechtsanwältin zu befinden). Die Beigeladene übe derzeit Tätigkeiten aus, so der Anwaltsgerichtshof, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege, nicht vereinbar sein. Deswegen liege ein Grund vor, ihr bereits die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen.
Ein
Vorliegend sei das Tätigkeitsfeld der Beigeladenen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung des Jobcenters in den Fällen der Kunden mit der Tätigkeit eines unabhängigen Rechtsanwalts nicht zu vereinbaren. So vertrete sie beispielsweise das
Insbesondere diese Tätigkeit sei geeignet, in den Augen der Rechtsuchenden das Bild eines unabhängigen Rechtsanwalts zu beeinträchtigen. Grundsätzlich sei ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst mit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts nicht zu vereinbaren, wenn das Angestelltenverhältnis die Repräsentation einer staatlichen Stelle nach außen mit sich bringe. Dann werde der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Anwaltsgerichtshof-NRW_1-AGH-6616_Anstellung-im-oeffentlichen-Dienst-Staatsnaehe-rechtfertigt-Versagung-der-Rechtsanwaltszulassung~N24725
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 24725
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.