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Einem ausländischen Rechtsanwalt kann die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer zu versagen sein, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben. Er ist dann nicht berechtigt, sich unter seiner Berufsbezeichnung in Deutschland niederzulassen und hier in den erlernten Rechtsgebieten anwaltlich tätig zu werden. Dies hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen mit entschieden.
Im vorliegenden Fall ist der im Jahre 1959 in Indien geborene Kläger aus einer Großstadt im westlichen Ruhrgebiet indischer Staatsangehöriger. 1985 wurde er als "Advocate" in die Rolle der Rechtsanwälte beim indischen "Bar Council" für die Bundesstaaten Punjab und Haryana eingeschrieben. In Deutschland erwarb er 2013 u.a. den Titel eines Magisters des Rechts auf den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Strafrechtlich trat der Kläger in den Jahren 1996 - 2007in Deutschland mehrfach in Erscheinung: 1996 wurde er wegen Gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, 2004 wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen - der Kläger hatte sich unzulässiger Weise als Steuerberater ausgegeben -, 2007 wegen eines Verkehrsdelikts und wegen Vortäuschens einer Straftat strafrechtlich verurteilt.
Im Jahre 2015 beantragte der Kläger gemäß § 206 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in die
Die gegen den Bescheid beim Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen erhobene Verpflichtungsklage des Klägers ist erfolglos geblieben. Die
Ebenso wie eine
§ 206 Abs. 1 Satz 1 BRAO - Niederlassung - lautet wie folgt:
Ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Welthandelsorganisation, der einen Beruf ausübt, der in der Ausbildung und den Befugnissen dem Beruf des Rechtsanwalts nach diesem Gesetz entspricht, ist berechtigt, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen, wenn er auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm
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Dokument-Nr. 23504
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