kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Einer juristischen Assessorin, die während ihrer Referendarzeit einen ihrer Ausbilder in massiver Form beleidigt, kann deswegen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sein. Das hat der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 34-jährige Assessorin aus Köln bestand im Jahre 2012 die zweite juristische Staatsprüfung und beantragte im Jahre 2014 ihre
Als Rechtsreferendarin hatte die Assessorin an den sie ausbildenden Staatsanwalt nach Erhalt eines Stationszeugnisses, mit dem sie nicht einverstanden war, im Februar 2011 eine E-Mail geschrieben. In dieser E-Mail formulierte sie unter anderem:
"Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht dem des typischen Deutschen Staatsbürgers von 1940. Mit Ihrem Leben und Ihrer Person sind Sie so zufrieden wie das Loch vom Plumpsklo ... Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie von Neid fast verblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out."
Für die
In dem aus Anlass der
"Ich bestaune die Praxis der Staatsanwaltschaft ..., Rechtsbrüche zu verfolgen, ohne sich selber an das Recht zu halten. Sollte das eine Frage der inneren Einstellung sein, gehören Sie nicht in den Justizdienst. Sollte das intellektuell bedingt sein, so besuchen Sie doch noch einmal eine Grundstudiumsvorlesung."
Wegen dieser Äußerungen ist die Assessorin bislang nicht strafrechtlich belangt worden.
Die von der Assessorin (Klägerin) beim Anwaltsgerichtshof eingereichte Klage auf Aufhebung des ihre
Die Straftat sei zwar nicht im Kernbereich der anwaltlichen Berufstätigkeit begangen und nur mit einer Geldstrafe im unteren Bereich des Strafrahmens geahndet worden. Zudem sei die Klägerin in der Folgezeit nicht erneut strafrechtlich verurteilt worden. Diese Umstände änderten aber nichts daran, dass die Klägerin seinerzeit ihren Ausbilder äußerst massiv beleidigt habe. Sie habe ihn persönlich und beruflich in gravierender Weise angegriffen. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Anwaltsgerichtshof-Hamm_1-AGH-2515_Beleidigung-des-ausbildenden-Staatsanwalts-kann-Versagung-der-Zulassung-zur-Rechtsanwaltschaft-rechtfertigen~N22460
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22460
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.