wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Urteil vom 07.09.2004
2 C 822/04 -

Zimmerantenne statt Hausantenne: Eingeschränkter Fernsehempfang rechtfertigt Mietminderung von 2 %

Vermieter trifft Pflicht zur Gewährleistung des zum Zeitpunkt des Mietvertragsschluss vorhandenen Fernsehempfangs

Kommt es nach Abschluss des Mietvertrages zu einem Ausfall der Hausantenne und steht dem Mieter daraufhin nur noch ein eingeschränkter Fernsehempfang über eine Zimmerantenne zur Verfügung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 2 %. Der Vermieter muss insofern den Fernsehempfang gewährleisten, der zum Zeitpunkt des Miet­vertrags­schlusses vorhanden war. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verfügte die Mieterin einer Wohnung nach dem Ausfall der Hausantenne über nur noch einen eingeschränkten Fernsehempfang über eine Zimmerantenne. Sie wollte daher von ihrem Recht zur Mietminderung gebrauch machen. Da der Vermieter meinte, dass die Mieterin über die Zimmerantenne einen ausreichenden Fernsehempfang gehabt habe, akzeptierte er das Minderungsrecht nicht. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd entschied zu Gunsten der Mieterin. Diese habe ihre Nettomiete angesichts des eingeschränkten Fernsehempfangs um 2 % mindern dürfen. Zwar habe ein Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf den Empfang bestimmter Fernsehsender. Konnten aber zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses mehr Sender empfangen werden, so sei der Vermieter verpflichtet im Rahmen des Möglichen diesen Zustand wiederherzustellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2014
Quelle: Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, ra-online (zt/NJW-RR 2005, 163/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Schwaebisch-Gmuend_2-C-82204_Zimmerantenne-statt-Hausantenne-Eingeschraenkter-Fernsehempfang-rechtfertigt-Mietminderung-von-2-Prozent.news17850.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17850 Dokument-Nr. 17850

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.