wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 08.12.1987
12 C 354/87 -

Schlechter Fernsehempfang berechtigt zu einer Mietminderung - Durchgerostete Heizkörper nicht

Minderung von 10 % angemessen

Ist der Fernsehempfang in einer Mietwohnung schlecht, so rechtfertigt dies eine Minderung der Kaltmiete von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund eines schlechten Fernsehempfangs und durchgerosteter Heizkörper minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Mieter. Der Vermieter verlangte jedoch Zahlung des Mietzinses und erhob Klage.

Minderung wegen Fernsehempfang

Das Amtsgericht Schöneberg entschied, dass der schlechte Fernsehempfang eine Minderung rechtfertigte. Zwar seien die an der Antennenbuchse gemessenen Werte innerhalb der Toleranz gewesen, dies spreche aber nicht zwingend für einen guten Fernsehempfang. Denn es war zu einer von dem Vermieter veranlasste Reparatur gekommen, die bei Vorliegen einer bloß unerheblichen Störung des Fernsehempfangs nicht verständlich sei.

Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 10 % des Kaltmietzinses für angemessen.

Minderung wegen Heizkörper

Die durchgerosteten Heizkörper berechtigten nach Auffassung des Amtsgerichts keine Mietminderung, denn ein zur Minderung berechtigter Mangel habe nicht vorgelegen, denn könne noch keine undichte Stelle festgestellt werden, komme ein plötzliches Durchbrechen der Roststellen nicht in Betracht. Des Weiteren sei es nicht ersichtlich gewesen, dass die Funktionsfähigkeit der Heizkörper beeinträchtigt war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2012
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/GE 1988, 361/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Schoeneberg_12-C-35487_Schlechter-Fernsehempfang-berechtigt-zu-einer-Mietminderung-Durchgerostete-Heizkoerper-nicht~N14361

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14361 Dokument-Nr. 14361

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.