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Ist der Fernsehempfang in einer Mietwohnung schlecht, so rechtfertigt dies eine Minderung der Kaltmiete von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund eines schlechten Fernsehempfangs und durchgerosteter
Das Amtsgericht Schöneberg entschied, dass der schlechte
Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 10 % des Kaltmietzinses für angemessen.
Die durchgerosteten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2012
Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (zt/GE 1988, 361/rb)
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Dokument-Nr. 14361
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